Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 beschlossen. Damit werden von den Jobcenternweiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Weiterlesen: Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bis 31.12.2022 verlängert
Ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für persönliche Beratungsgespräche im Jobcenter.
Zum 01.12.2021 traten die wesentlichen Neuerungen des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes“ in Kraft.
Zum 01.01.2022 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt.
Jobcenter Stade beteiligte sich an weltweiter Kampagne