Antrag auf Grundsicherung

Bundestag und Bundesrat haben den ver­ein­fach­ten Zugang zur Grund­si­che­rung (Ar­beits­lo­sen­geld II) bis zum 31. März 2022 be­schlos­sen. Damit werden von den Job­cen­tern­wei­ter­hin die tat­säch­li­chen Kosten für Un­ter­kunft und Heizung über­nom­men.

Ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für per­sön­li­che Be­ra­tungs­ge­sprä­che im Jobcenter.

Zum 01.12.2021 traten die we­sent­li­chen Neue­run­gen des „Gesetzes zur Fort­ent­wick­lung des Rechts des Pfän­dungs­schutz­kon­tos und zur Änderung von Vor­schrif­ten des Pfän­dungs­schut­zes“ in Kraft.

Zum 01.01.2022 werden die Re­gel­be­dar­fe zur Sicherung des Le­bens­un­ter­halts (Ar­beits­lo­sen­geld II/So­zi­al­geld) neu fest­ge­setzt.

Jobcenter Stade beteiligte sich an weltweiter Kampagne