Für Sie bedeutet das: Mehr Geld und zusätzliche Weiterbildungschancen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

bestimmt haben Sie schon gehört, dass das bisherige Ar­beits­lo­sen­geld II („Hartz IV“) sowie das So­zi­al­geld im nächsten Jahr von dem neuen Bür­ger­geld ersetzt werden.

Das neue Gesetz wird in zwei Schritten ein­ge­führt:

  pdf Informationen zum Bürgergeld ab 01.01.2023/ 01.07.2023 (71 KB)