Zum 01.01.2023 werden die Re­gel­be­dar­fe zur Sicherung des Le­bens­un­ter­halts neu fest­ge­setzt.

Die Re­gel­be­dar­fe ergeben sich aus dem „Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches So­zi­al­ge­setz-buch und anderer Gesetze - Ein­füh­rung eines Bür­ger­gel­des“. In diesem Zu­sam­men­hang werden auch die re­gel­be­darfs­ab­hän­gi­gen Mehr­be­dar­fe (§ 21 Abs. 2 bis 5 und 7 SGB II) angepasst, soweit sie nicht in­di­vi­du­ell fest­ge­setzt worden sind.

Die Leis­tungs­an­sprü­che werden au­to­ma­tisch neu berechnet. Eine ge­son­der­te An­trag­stel­lung ist hierfür nicht er­for­der­lich. Die Än­de­rungs­be­schei­de werden in den nächsten Wochen zu­ge­stellt.

Die neuen Werte sind hier zu finden.