Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können.Somit können den Kindern und Jugendlichen bessere Bildungs- und Entwiscklungschancen ermöglicht werden.
Die Altersgrenze für das Bildungspaket liegt grundsätzlich bei 25 Jahren. Für die Leistungen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt hiervon abweichend die entsprechende Altersgrenze bei 18 Jahren.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe übernommen.
2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung für das Jahr 2024 (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien):
- 01.02.2024 (zweites Schulhalbjahr) 65,00 Euro
- 01.08.2024 (erstes Schulhalbjahr) 130,00 Euro
3. Schülerbeförderung (ab Klasse 11, Mindestentfernung 5 km/einfache Wegstrecke)
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrkräfte notwendig.
5. Mehraufwendung für Mittagessen
Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden auf Nachweis komplett übernommen.
6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18.Lebensjahr)
Für Mitgliedsbeiträge, den Unterricht in künstlerischen Fächern oder auch gemeinschaftlichen Freizeitaktivitäten werden auf Nachweis pauschal 15 Euro/pro Kind monatlich berücksichtigt.
Antragsstellung
Mit dem Antrag auf Bürgergeld nach dem SGB II ist eine gesonderte Antragstellung auf Bildung- und Teilhabe Leistungen nicht erforderlich.
Bitte nutzen Sie gern unsere Vordrucke.
Anlage A: Vordruck Ausflüge und Klassenfahrten
Anlage B: Vordruck Schülerbeförderung (ab Klasse 11)
Anlage C: Vordruck Antrag Lernförderung
Anlage D: Vordruck gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Anlage E: Vordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lj)
2018-08-28 aktuell Merkblatt Datenschutz
Unser Flyer bietet Ihnen eine Übersicht der Leistungen für Bildung und Teilhabe und wird in Kürze in weiteren Sprachen verfügbar sein.
pdf Flyer BuT deutsch (505 KB)
pdf Flyer BuT englisch (467 KB)