Die Leis­tun­gen für Bildung und Teilhabe wurden ein­ge­führt, um Kindern und Ju­gend­li­chen aus fi­nan­zi­ell schwachen Familien die Mög­lich­keit zu geben, Lern- und Frei­zeit­an­ge­bo­te in Anspruch nehmen zu können.Somit können den Kindern und Ju­gend­li­chen bessere Bildungs- und Ent­wi­sck­lungs­chan­cen er­mög­licht werden.

Die Al­ters­gren­ze für das Bil­dungs­pa­ket liegt grund­sätz­lich bei 25 Jahren. Für die Leis­tun­gen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt hiervon ab­wei­chend die ent­spre­chen­de Al­ters­gren­ze bei 18 Jahren.

Das Bildungs- und Teil­ha­be­pa­ket umfasst folgende Leis­tun­gen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehr­tä­gi­ge Fahrten in Schulen und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen werden bei Vorliegen aller Vor­aus­set­zun­gen in tat­säch­li­cher Höhe über­nom­men.

2. Persönlicher Schulbedarf
Schü­le­rin­nen und Schüler erhalten für die Schul­aus­stat­tung für das Jahr 2024 (z.B. für Schul­ran­zen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zei­chen­ma­te­ria­li­en):

  • 01.02.2024 (zweites Schul­halb­jahr) 65,00 Euro
  • 01.08.2024 (erstes Schul­halb­jahr) 130,00 Euro

3. Schülerbeförderung (ab Klasse 11, Mindestentfernung 5 km/einfache Wegstrecke)
Die Kosten für die Schü­ler­be­för­de­rung zur nächst­ge­le­ge­nen Schule können unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen über­nom­men werden.
Vor­aus­set­zung ist, dass die Be­för­de­rung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite über­nom­men werden.

4. Lernförderung
Lern­för­de­rung erhalten Schü­le­rin­nen und Schüler, soweit diese schu­li­sche Angebote ergänzt, geeignet und zu­sätz­lich er­for­der­lich ist, um die we­sent­li­chen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Be­stä­ti­gung der Lehr­kräf­te notwendig.

5. Mehraufwendung für Mittagessen
Die Kosten für die ge­mein­schaft­li­che Mit­tags­ver­pfle­gung in der Schule, in der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung oder in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge werden auf Nachweis komplett über­nom­men.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18.Lebensjahr)
Für Mit­glieds­bei­trä­ge, den Un­ter­richt in künst­le­ri­schen Fächern oder auch ge­mein­schaft­li­chen Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten werden auf Nachweis pauschal 15 Euro/pro Kind monatlich be­rück­sich­tigt.

Antragsstellung
Mit dem Antrag auf Bür­ger­geld nach dem SGB II ist eine ge­son­der­te An­trag­stel­lung auf Bildung- und Teilhabe Leis­tun­gen nicht er­for­der­lich.

Bitte nutzen Sie gern unsere Vordrucke.

pdfAnlage A: Vordruck Ausflüge und Klassenfahrten
pdfAnlage B: Vordruck Schülerbeförderung (ab Klasse 11)
pdfAnlage C: Vordruck Antrag Lernförderung
pdfAnlage D: Vordruck gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
pdfAnlage E: Vordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lj)
pdf2018-08-28 aktuell Merkblatt Datenschutz

 

Unser Flyer bietet Ihnen eine Übersicht der Leis­tun­gen für Bildung und Teilhabe und wird in Kürze in weiteren Sprachen verfügbar sein.

pdf Flyer BuT deutsch (505 KB)

pdf Flyer BuT englisch (467 KB)

pdf Flyer BuT ukrainisch (509 KB)

pdf Flyer BuT russisch (507 KB)