Beendigung der E-Mail Kommunikation mit dem Jobcenter im Landkreis Stade ab dem 01.02.2024

Ab dem 01.02.2024 können Anfragen, Anträge und Un­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Bür­ger­geld nicht mehr per E-Mail ent­ge­gen­ge­nom­men werden!

Sie können jedoch jederzeit und kostenlos über www.jobcenter.digital auf da­ten­schutz­recht­lich sicherem Weg die eServices nutzen und bei­spiels­wei­se:

  • Haupt­an­trag stellen
  • Ver­än­de­run­gen mitteilen
  • Wei­ter­be­wil­li­gung be­an­tra­gen
  • das sichere Online-Postfach nutzen

Mehr In­for­ma­tio­nen finden Sie hier.

Sollten Ihnen die Zu­gangs­da­ten nicht vorliegen, können Sie diese in Ihrer Ge­schäfts­stel­le des Job­cen­ters im Landkreis Stade vor Ort oder auch te­le­fo­nisch unter unserer Ser­vice­ruf­num­mer 04141- 926 926  anfordern.

Ihr Jobcenter im Landkreis Stade

Die Leis­tun­gen für Bildung und Teilhabe wurden ein­ge­führt, um Kindern und Ju­gend­li­chen aus fi­nan­zi­ell schwachen Familien die Mög­lich­keit zu geben, Lern- und Frei­zeit­an­ge­bo­te in Anspruch nehmen zu können.Somit können den Kindern und Ju­gend­li­chen bessere Bildungs- und Ent­wi­sck­lungs­chan­cen er­mög­licht werden.

Die Al­ters­gren­ze für das Bil­dungs­pa­ket liegt grund­sätz­lich bei 25 Jahren. Für die Leis­tun­gen zur Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit liegt hiervon ab­wei­chend die ent­spre­chen­de Al­ters­gren­ze bei 18 Jahren.

Das Bildungs- und Teil­ha­be­pa­ket umfasst folgende Leis­tun­gen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehr­tä­gi­ge Fahrten in Schulen und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen werden bei Vorliegen aller Vor­aus­set­zun­gen in tat­säch­li­cher Höhe über­nom­men.

2. Persönlicher Schulbedarf
Schü­le­rin­nen und Schüler erhalten für die Schul­aus­stat­tung für das Jahr 2023 (z.B. für Schul­ran­zen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zei­chen­ma­te­ria­li­en):

  • 01.02.2023 (zweites Schul­halb­jahr) 58,00 Euro
  • 01.08.2023 (erstes Schul­halb­jahr) 116,00 Euro

3. Schülerbeförderung (ab Klasse 11, Mindestentfernung 5 km/einfache Wegstrecke)
Die Kosten für die Schü­ler­be­för­de­rung zur nächst­ge­le­ge­nen Schule können unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen über­nom­men werden.
Vor­aus­set­zung ist, dass die Be­för­de­rung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite über­nom­men werden.

4. Lernförderung
Lern­för­de­rung erhalten Schü­le­rin­nen und Schüler, soweit diese schu­li­sche Angebote ergänzt, geeignet und zu­sätz­lich er­for­der­lich ist, um die we­sent­li­chen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Be­stä­ti­gung der Lehr­kräf­te notwendig.

5. Mehraufwendung für Mittagessen
Die Kosten für die ge­mein­schaft­li­che Mit­tags­ver­pfle­gung in der Schule, in der Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung oder in der Kin­der­ta­ges­pfle­ge werden auf Nachweis komplett über­nom­men.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18.Lebensjahr)
Für Mit­glieds­bei­trä­ge, den Un­ter­richt in künst­le­ri­schen Fächern oder auch ge­mein­schaft­li­chen Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten werden auf Nachweis pauschal 15 Euro/pro Kind monatlich be­rück­sich­tigt.

Antragsstellung
Mit dem Antrag auf Bür­ger­geld nach dem SGB II ist eine ge­son­der­te An­trag­stel­lung auf Bildung- und Teilhabe Leis­tun­gen nicht er­for­der­lich.

Bitte nutzen Sie gern unsere Vordrucke.

pdfAnlage A: Vordruck Ausflüge und Klassenfahrten
pdfAnlage B: Vordruck Schülerbeförderung (ab Klasse 11)
pdfAnlage C: Vordruck Antrag Lernförderung
pdfAnlage D: Vordruck gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
pdfAnlage E: Vordruck Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis zum 18. Lj)
pdf2018-08-28 aktuell Merkblatt Datenschutz

 

Unser Flyer bietet Ihnen eine Übersicht der Leis­tun­gen für Bildung und Teilhabe und wird in Kürze in weiteren Sprachen verfügbar sein.

pdf Flyer Bildung und Teilhabe - Deutsch (1.12 MB)

pdf Flyer Bildung und Teilhabe - Englisch (337 KB)

pdf Flyer Bildung und Teilhabe - Ukrainisch (378 KB)

pdf Flyer Bildung und Teilhabe - Russisch (376 KB)