Die steigenden Energiekosten stellen viele Menschen vor Herausforderungen und können dazu führen, dass Haushalte die neue Situation nicht ohne Hilfe bewältigen können – trotz aller eigenen Energiesparmaßnahmen.

Grund­sätz­lich erhalten Sie Geld vom Jobcenter, wenn Sie Ihren Le­bens­un­ter­halt nicht aus eigenen Mitteln be­strei­ten können. Aufgrund hoher En­er­gie­kos­ten (laufend oder als Nach­zah­lung) kann dies der Fall sein. Auch wenn Sie nur aufgrund einer ein­ma­li­gen Zah­lungs­ver­pflich­tung, z.B. einer fälligen Heiz- oder Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung, in eine fi­nan­zi­el­le Not geraten, könnte ggf. ein kurz­zei­ti­ger Leis­tungs­an­spruch bestehen. Bitte melden Sie sich spä­tes­tens in dem Monat, in dem Sie die Rechnung erhalten. Nur dann kann eine Kos­ten­über­nah­me geprüft werden.

Abrechnungen für Haushaltsstrom können leider nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie viel­leicht einen Anspruch auf eine fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung vom Jobcenter haben, nutzen Sie gerne den Rechner oder ver­ein­ba­ren Sie einen Te­le­fon­ter­min und lassen sich von uns beraten. 

Tipps & Tricks zum Energiesparen

Finden Sie unter anderem auf der Homepage der Stadt­wer­ke Stade