Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Die nach­fol­gen­den In­for­ma­tio­nen dienen der Trans­pa­renz und zeigen, wie das Jobcenter im Landkreis Stade mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Pri­vat­per­so­nen und Un­ter­neh­men) umgeht. Für die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten stellt die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) zentral IT-Verfahren zur Verfügung. Das Jobcenter im Landkreis Stade als ge­mein­sa­me Ein­rich­tung des Land­krei­ses Stade und der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) ist ge­setz­lich ver­pflich­tet, diese zentral ver­wal­te­ten In­for­ma­ti­ons­tech­ni­ken der BA für die Ver­ar­bei­tung von So­zi­al­da­ten zu nutzen (§ 50 Absatz 3 Zweites Buch So­zi­al­ge­setz­buch – SGB II). Der Schutz von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten genießt einen sehr hohen Stel­len­wert. Deshalb erfolgt die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten im Einklang mit den ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen, ins­be­son­de­re mit den Re­ge­lun­gen der Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung der Eu­ro­päi­schen Union (DSGVO) und des So­zi­al­ge­setz­bu­ches (SGB).

1. Verantwortliche für die Datenverarbeitung

Ver­ant­wort­lich für die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ist das Jobcenter im Landkreis Stade, 21682 Stade, Gü­ter­bahn­hof 8, vertreten durch die Ge­schäfts­füh­re­rin sowie die Bun­des­agen­tur für Arbeit, 90478 Nürnberg, Re­gens­bur­ger Str. 104, vertreten durch den Vorstand.

2. Datenschutzbeauftragte des Jobcenters im Landkreis Stade

KONTAKT:

Herr Esser

Telefon: 04141 926 132

E-Mail: Jobcenter-im-Landkreis-Stade.Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter@jobcenter-ge.de

Anschrift: Am Gü­ter­bahn­hof 8, 21680 Stade

Sie können sich auch an die Bun­des­be­auf­trag­te für den Da­ten­schutz und die In­for­ma­ti­ons­frei­heit (BfDI) wenden. Weitere In­for­ma­tio­nen finden sie auf der In­ter­net­sei­te des BfDI.

a) Ge­setz­li­che Auf­ga­ben­er­le­di­gung

Das Jobcenter im Landkreis Stade und die Bun­des­agen­tur für Arbeit ver­ar­bei­ten Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zum Zwecke ge­setz­li­cher Auf­ga­ben­er­le­di­gung nach dem So­zi­al­ge­setz­buch (SGB).

b) Online-Angebot der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA)

Die BA ver­ar­bei­tet Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, um das Online-Angebot auf www.ar­beits­agen­tur.de per­so­na­li­siert zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden an­ony­mi­sier­te Daten bei Aufruf des Online-Portals vor­über­ge­hend ge­spei­chert, um das Nut­zungs­ver­hal­ten auswerten und das Online-Angebot ver­bes­sern zu können sowie ein mögliches miss­bräuch­li­ches Verhalten nach­voll­zie­hen und ahnden zu können.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Da­ten­ver­ar­bei­tung durch das Jobcenter im Landkreis Stade und die BA stützt sich ins­be­son­de­re auf Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. SGB X, SGB I, SGB II, SGB III sowie auf spe­zi­al­ge­setz­li­che Re­ge­lun­gen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Da­ten­ver­ar­bei­tung auch zulässig, wenn die be­trof­fe­ne Person ihre Ein­wil­li­gung erteilt hat.

5. Kategorien personenbezogener Daten

Ins­be­son­de­re folgende Da­ten­ka­te­go­ri­en werden vom Jobcenter im Landkreis Stade und der BA ver­ar­bei­tet:

Stamm­da­ten inkl. Kon­takt­da­ten

Das sind bei­spiels­wei­se: Kun­den­num­mer, Be­darfs­ge­mein­schafts­num­mer, Name, Vorname, Ge­burts­da­tum, Ge­burts­ort, Anschrift, Te­le­fon­num­mer (frei­wil­li­ge Angabe), E-Mail-Adresse (frei­wil­li­ge Angabe), Fa­mi­li­en­stand, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Auf­ent­halts­sta­tus, Renten-/So­zi­al­ver­si­che­rungs­num­mer, Bank­ver­bin­dung

Daten zur Leis­tungs­ge­wäh­rung

Das sind bei­spiels­wei­se: Ein­kom­mens- und Ver­mö­gens­nach­wei­se, Leis­tungs­zeit­raum, -höhe und -art, Bedarfe der Un­ter­kunft und Heizung, Daten zu Un­ter­halts­an­sprü­chen/ Re­gress­an­sprü­chen, Daten zu Kran­ken­ver­si­che­rung, Ren­ten­ver­si­che­rung, Pfle­ge­ver­si­che­rung, Daten zur Dauer und Be­en­di­gung des Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses, Voll­stre­ckungs­da­ten, Daten zum Verfahren nach dem Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­setz (OWiG).

Daten zur Be­rufs­be­ra­tung sowie zur Ver­mitt­lung/In­te­gra­ti­on in Aus­bil­dung und Arbeit

Das sind bei­spiels­wei­se: Le­bens­lauf, Nachweise über Ab­schlüs­se etc., Angaben zu Kennt­nis­sen und Fä­hig­kei­ten, Füh­rer­schein, Qua­li­fi­ka­ti­on (schu­li­sche und be­ruf­li­che) Leis­tungs­fä­hig­keit, Mo­ti­va­ti­on, Rah­men­be­din­gun­gen (Mobilität, frei­wil­li­ge Angaben: familiäre Situation, fi­nan­zi­el­le Situation, Wohn­si­tua­ti­on), Daten auf Grundlage der Be­auf­tra­gung von Dritten (z.B. Maß­nah­me­trä­ger, Ärzt­li­cher Dienst, Be­rufs­psy­cho­lo­gi­scher Service), Do­ku­men­ta­ti­on der Kun­den­kon­tak­te sowie Ent­schei­dun­gen z.B. in Form von Beratungs- und Ver­mitt­lungs­ver­mer­ken, Daten zu Stel­len­an­ge­bo­ten, Stel­len­ge­su­chen (soweit nicht an­ony­mi­siert) und ggf. Rück­mel­dun­gen der Ar­beit­ge­ber.

Ge­sund­heits­da­ten

Das sind bei­spiels­wei­se Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Be­gut­ach­tun­gen oder Stel­lung­nah­men durch den Ärzt­li­chen Dienst der BA, den Me­di­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen, den Be­rufs­psy­cho­lo­gi­schen Service der BA (ein­schließ­lich Be­rufs­wahl­test etc.) sowie ggf. durch den Tech­ni­schen Be­ra­tungs­dienst der BA.

Mel­de­da­ten der Ar­beit­ge­ber zur Über­prü­fung von Bei­trags­zah­lun­gen an die Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung

For­schungs- und Sta­tis­tik­da­ten (Be­fra­gun­gen und Daten für die Be­schäf­tig­ten­sta­tis­tik)

6. Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern

Die vor­ge­nann­ten Da­ten­ka­te­go­ri­en können zum Zwecke der ge­setz­li­chen Auf­ga­ben­er­le­di­gung des Job­cen­ters im Landkreis Stade und der BA an Dritte über­mit­telt werden. Dritte sind bei­spiels­wei­se: andere So­zi­al­leis­tungs­trä­ger (z.B. Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung, Kran­ken­ver­si­che­rung), Ar­beit­ge­ber, Aus­bil­dungs­be­trie­be, Maßnahme-/Bil­dungs­trä­ger, Ver­trags­ärz­te, Fi­nanz­äm­ter, Zoll­be­hör­den, Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, Behörden der Ge­fah­ren­ab­wehr (z.B. Polizei, Staats­an­walt­schaft, Ver­fas­sungs­schutz), Gerichte, Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales, Bun­des­zen­tral­amt für Steuern, Bun­des­rech­nungs­hof, Bundesamt für Migration und Flücht­lin­ge, Kfz-Zu­las­sungs­stel­le, Schuld­ner­be­ra­tung (nur mit Ein­wil­li­gung des Be­trof­fe­nen), Sucht­be­ra­tung (nur mit Ein­wil­li­gung des Be­trof­fe­nen), psy­cho­so­zia­le Betreuung (nur mit Ein­wil­li­gung des Be­trof­fe­nen), Schule (nur mit Ein­wil­li­gung des Be­trof­fe­nen) Auf­trags­ver­ar­bei­ter (z.B. Scan­dienst­leis­ter, IT-Dienst­leis­ter), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), En­er­gie­ver­sor­ger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), externe For­schungs­in­sti­tu­te (nur bei For­schungs­an­trä­gen, die durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter.

7. Speicherdauer

Für Daten zur In­an­spruch­nah­me von Beratungs- und Ver­mitt­lungs­leis­tun­gen besteht eine Spei­cher­frist von fünf Jahren nach Be­en­di­gung des Falles. Die fünf Jahre dienen Rech­nungs­le­gungs­zwe­cken nach den Grund­sät­zen der Bun­des­haus­halts­ord­nung. Für Daten zur In­an­spruch­nah­me von Geld- und Sach­leis­tun­gen nach dem SGB II besteht eine Spei­cher­frist von zehn Jahren nach Be­en­di­gung des Falles Die Frist von zehn Jahren beruht auf der ge­setz­li­chen Mög­lich­keit der Rück­for­de­rung von Leis­tun­gen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leis­tun­gen zu Unrecht gewährt wurden. Erfolgte eine Förderung durch den Eu­ro­päi­schen So­zi­al­fond, werden die Daten nach Be­en­di­gung des Falles 13 Jahre lang ge­spei­chert, weil dies der Rech­nungs­le­gung gegenüber der EU dient und auf EU-Re­ge­lun­gen beruht (Art. 140 Ver­ord­nung (EU) Nr. 1303/2013). Ist eine Forderung des Job­cen­ters im Landkreis Stade (Rück­for­de­rung/ Er­stat­tungs­be­scheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vor­schrif­ten der Zi­vil­pro­zess­ord­nung und des Bür­ger­li­chen Ge­setz­bu­ches 30 Jahre lang auf­be­wahrt. Die Be­rech­nung der Frist erfolgt je nach Voll­stre­ckungs­ver­such. Wurden der Ärztliche Dienst oder der Be­rufs­psy­cho­lo­gi­sche Service beteiligt, werden die bei diesen Fach­diens­ten an­ge­fal­le­nen Daten ent­spre­chend der je­wei­li­gen Be­rufs­ord­nung nach zehn Jahren gelöscht.

8. Betroffenenrechte

Auskunft

Sie haben jederzeit das Recht, vom Jobcenter im Landkreis Stade eine Be­stä­ti­gung zu erhalten, ob per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, die Sie betreffen, ver­ar­bei­tet werden. Liegt eine solche Ver­ar­bei­tung vor, können Sie Auskunft über alle ver­ar­bei­te­ten Daten verlangen.

Be­rich­ti­gung/Ver­voll­stän­di­gung

Sofern nach­ge­wie­sen wird, dass die beim Jobcenter im Landkreis Stade ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten unrichtig oder un­voll­stän­dig erfasst sind, werden diese nach Be­kannt­wer­den un­ver­züg­lich be­rich­tigt oder ver­voll­stän­digt.

Löschung

Sofern nach­ge­wie­sen wird, dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu Unrecht ver­ar­bei­tet wurden, wird un­ver­züg­lich die Löschung der be­trof­fe­nen Daten ver­an­lasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Auf­ga­ben­er­le­di­gung nicht mehr benötigt werden. Für die Be­ur­tei­lung dieser Sachlage sind die Spei­cher­fris­ten maßgebend, wobei Rech­nungs­le­gungs­fris­ten oder Rück­for­de­rungs­fris­ten (vgl. Aus­füh­run­gen zu Spei­cher­dau­er) zu be­rück­sich­ti­gen sind.

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Ein­wil­li­gung des Be­trof­fe­nen ver­ar­bei­tet, kann die Ein­wil­li­gung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft wi­der­ru­fen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Ver­ar­bei­tung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht

Be­trof­fe­ne Personen haben die Mög­lich­keit, sich an die Bun­des­be­auf­trag­te für den Da­ten­schutz und In­for­ma­ti­ons­frei­heit (Grau­rhein­dor­fer Str. 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Ver­ar­bei­tung der sie be­tref­fen­den Daten gegen die Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung verstößt.

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer So­zi­al­leis­tun­gen (das sind Dienst-, Sach- und Geld­leis­tun­gen) beim Jobcenter im Landkreis Stade beantragt hat oder vom Jobcenter im Landkreis Stade erhält, ist zur Mit­wir­kung ver­pflich­tet. Das bedeutet, dass die be­trof­fe­ne Person alle leis­tungs­re­le­van­ten Tatsachen und Än­de­run­gen in den per­sön­li­chen Ver­hält­nis­sen angeben muss, die Aus­wir­kun­gen auf die Leis­tungs­ge­wäh­rung haben können. Die Mit­wir­kungs­pflich­ten gelten auch im Rahmen von Ver­mitt­lungs­leis­tun­gen. Zu den Mit­wir­kungs­pflich­ten zählen auch die Vorlage von ent­schei­dungs­re­le­van­ten Un­ter­la­gen, die Zu­stim­mung zur Aus­kunfts­ein­ho­lung bei Dritten, das per­sön­li­che Er­schei­nen beim zu­stän­di­gen Leis­tungs­trä­ger sowie ggf. die Zu­stim­mung zur Durch­füh­rung von ärzt­li­chen oder psy­cho­lo­gi­schen Un­ter­su­chungs­maß­nah­men. Die Mit­wir­kungs­pflich­ten ergeben sich aus dem So­zi­al­ge­setz­buch. Im Falle der Nicht­be­ach­tung können Leis­tun­gen versagt oder gegen die be­trof­fe­ne Person Sank­tio­nen verhängt werden. Dies bedeutet, dass die Leis­tun­gen teilweise entzogen werden.

12. Datenquellen

Das Jobcenter im Landkreis Stade kann unter Beachtung der ge­setz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch bei anderen öf­fent­li­chen und nicht öf­fent­li­chen Stellen oder Personen erheben. Das können z.B. andere So­zi­al­leis­tungs­trä­ger, Ar­beit­ge­ber, Aus­bil­dungs­be­trie­be, Ver­trags­ärz­te, Maßnahme-/Bil­dungs­trä­ger etc. sein. Darüber hinaus können per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten auch aus öf­fent­li­chen Quellen bezogen werden wie z.B. beim Mel­de­re­gis­ter, Han­dels­re­gis­ter, Grund­buch­amt, Bun­des­zen­tral­amt für Steuern im Zu­sam­men­hang mit Kon­ten­ab­ru­fer­su­chen/-verfahren.

13. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Ver­mitt­lungs­pro­zes­ses werden die Ar­beits­platz­an­for­de­run­gen mit den Kom­pe­ten­zen einer Be­wer­be­rin bzw. eines Bewerbers au­to­ma­ti­siert ab­ge­gli­chen, um so eine pass­ge­naue Ver­mitt­lung zu er­mög­li­chen (sog. Matching). Dabei werden u.a. folgende Kriterien her­an­ge­zo­gen: Ar­beits­zeit, Aus­übungs­or­te, Berufe, Aus­bil­dungs­stel­len, Ein­tritts­ter­min, Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten, Sprach­kennt­nis­se, Aus­bil­dung, Be­fris­tung, Be­fris­tungs­dau­er, Be­hin­de­rung (mit Ein­wil­li­gung), Schul­no­ten, Füh­rer­schei­ne, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bil­dungs­ab­schluss, Reise- und Mon­ta­ge­be­reit­schaft, Wo­chen­stun­den, Be­rufs­er­fah­rung, Branche, Deutsch­kennt­nis­se, Un­ter­neh­mens­grö­ße. Je höher der Über­ein­stim­mungs­grad der Kom­pe­ten­zen mit den An­for­de­run­gen des Stel­len­an­ge­bo­tes ist, desto wahr­schein­li­cher ist ein ent­spre­chen­der Ver­mitt­lungs­vor­schlag.

14. Zweckänderung

Die Ver­wen­dung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu anderen Zwecken als dem Er­he­bungs­zweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig, sofern der neue Zweck mit dem Er­he­bungs­zweck kom­pa­ti­bel ist.

Wei­ter­ge­hen­de In­for­ma­tio­nen zum Thema Da­ten­schutz finden Sie auf der In­ter­net­sei­te der Bun­des­be­auf­trag­ten für Da­ten­schutz:

Link