Antrag auf Grundsicherung

Bundestag und Bundesrat haben den ver­ein­fach­ten Zugang zur Grund­si­che­rung (Ar­beits­lo­sen­geld II) bis zum 31. März 2022 be­schlos­sen. Damit werden von den Job­cen­tern­wei­ter­hin die tat­säch­li­chen Kosten für Un­ter­kunft und Heizung über­nom­men.

Ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für per­sön­li­che Be­ra­tungs­ge­sprä­che im Jobcenter.