Über das Bürgergeld hinaus können einmalige Leistungen gewährt werden. Hierzu gehören unter anderem:
- Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten, wenn die Kostenübernahme vorab vom Jobcenter zugesichert wurde
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.
- Darlehen bei Mietrückständen oder Energiekostenrückständen
- Darlehen bei anderen unabweisbaren Bedarfe, die üblicherweise nicht von den Regelbedarfen abgedeckt sind.
Ob und in welchem Umfang Anspruche bestehen, wird individuell geprüft. Fragen hierzu sind direkt mit Ihrem Leistungsberater zu klären.