Beendigung der E-Mail Kommunikation mit dem Jobcenter im Landkreis Stade ab dem 01.02.2024

Ab dem 01.02.2024 können Anfragen, Anträge und Un­ter­la­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Bür­ger­geld nicht mehr per E-Mail ent­ge­gen­ge­nom­men werden!

Sie können jedoch jederzeit und kostenlos über www.jobcenter.digital auf da­ten­schutz­recht­lich sicherem Weg die eServices nutzen und bei­spiels­wei­se:

  • Haupt­an­trag stellen
  • Ver­än­de­run­gen mitteilen
  • Wei­ter­be­wil­li­gung be­an­tra­gen
  • das sichere Online-Postfach nutzen

Mehr In­for­ma­tio­nen finden Sie hier.

Sollten Ihnen die Zu­gangs­da­ten nicht vorliegen, können Sie diese in Ihrer Ge­schäfts­stel­le des Job­cen­ters im Landkreis Stade vor Ort oder auch te­le­fo­nisch unter unserer Ser­vice­ruf­num­mer 04141- 926 926  anfordern.

Ihr Jobcenter im Landkreis Stade

Über das Bür­ger­geld hinaus können einmalige Leis­tun­gen gewährt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Um­zugs­kos­ten und Woh­nungs­be­schaf­fungs­kos­ten, wenn die Kos­ten­über­nah­me vorab vom Jobcenter zu­ge­si­chert wurde

  • Erst­aus­stat­tung der Wohnung ein­schließ­lich der Haus­halts­ge­rä­te

  • Erst­aus­stat­tung für Be­klei­dung sowie Erst­aus­stat­tun­gen bei Schwan­ger­schaft und Geburt.

  • Darlehen bei Miet­rück­stän­den oder En­er­gie­kos­ten­rück­stän­den

  • Darlehen bei anderen un­ab­weis­ba­ren Bedarfe, die üb­li­cher­wei­se von den Re­gel­be­dar­fen abgedeckt sind.

Ob und in welchem Umfang Anspruche bestehen, wird in­di­vi­du­ell geprüft. Fragen hierzu sind direkt mit Ihrem Leis­tungs­be­ra­ter zu klären.