Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist
oder
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Stade hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
Aktuelle öffentliche Zustellungen:
pdf 250505 Irna Suryadnova (126 KB)
pdf 250505 Ihor Matviieiko (139 KB)