Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn
- der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist
oder
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Stade hat sich für eine Veröffentlichung auf dieser Webseite entschieden.
Aktuelle öffentliche Zustellungen:
pdf 231127 öffentliche Zustellung Annabell Hartlef (430 KB)
pdf 231127 öffentliche Zustellung Jeremy Orban (423 KB)