Gemäß § 10 Ver­wal­tungs­zu­stel­lungs­ge­setz (VwZG) können amtliche Dokumente durch öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung zu­ge­stellt werden, wenn

  • der Auf­ent­halts­ort des Emp­fän­gers unbekannt ist und eine Zu­stel­lung an einen Vertreter oder Zu­stel­lungs­be­voll­mäch­tig­ten nicht möglich ist

oder

  • eine Zu­stel­lung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg ver­spricht.

Eine öf­fent­li­che Be­kannt­ma­chung ist auch im Rahmen der Ver­öf­fent­li­chung auf einer Webseite möglich. Das Jobcenter Stade hat sich für eine Ver­öf­fent­li­chung auf dieser Webseite ent­schie­den.

Aktuell sind keine öf­fent­li­chen Zu­stel­lun­gen vorhanden.