Beratung von Selbstständigen und Neugründerinnen und Neugründern
Personen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb ausüben (Gewerbetreibende, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Bürgergeld haben. Das beinhaltet neben den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auch Eingliederungsleistungen für Existenzgründer und Förderung einer bestehenden Selbständigkeit.
Für eine umfassende und individuelle Beratung zur Unterstützung der selbständigen Erwerbstätigkeit steht Ihnen unser Team S in Stade zur Verfügung.
Bei Gründungsvorhaben wenden Sie sich direkt an Ihre Hauptbetreuung. Diese stellt dann gerne einen Kontakt zum Team S her.
Noch ein Hinweis in Leistungsangelegenheiten: Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ist die sogenannte „Anlage EKS“ zu benutzen.