Beratung von Selbstständigen und Neugründer/innen
Sie wollen sich selbständig machen und beziehen aktuell noch Arbeitslosengeld II?
Sie sind selbständig, aber ihr Einkommen reicht zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht aus?
Fragen Sie nach einem Beratungstermin und lassen sie sich ihre Möglichkeiten ausführlich erläutern.
Maßnahmenkatalog der Bundes- und Landesregierung für Selbständige und Freiberufler
Die Bundesrepublik steht seit dem Ausbruch der Pandemie vor ihrer größten Herausforderung. Nur durch einschneidende Veränderungen für die Gesellschaft kann eine Ausbreitung des COVID-19 noch verlangsamt werden.
Das hat vor allem für Selbständige und Freiberufler wirtschaftliche Folgen.
Das Jobcenter Stade möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass Sie trotz Selbständigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben können.