Beratung von Selbst­stän­di­gen und Neu­grün­de­rin­nen und Neu­grün­dern

Personen, die eine selb­stän­di­ge Er­werbs­tä­tig­keit im Haupt­er­werb ausüben (Ge­wer­be­trei­ben­de, Frei­be­ruf­le­rin­nen und Frei­be­ruf­ler, Ho­no­rar­kräf­te) können Anspruch auf Bür­ger­geld haben. Das be­inhal­tet neben den Leis­tun­gen zur Sicherung des Le­bens­un­ter­halts auch Ein­glie­de­rungs­leis­tun­gen für Exis­tenz­grün­der und Förderung einer be­ste­hen­den Selb­stän­dig­keit.
Für eine um­fas­sen­de und in­di­vi­du­el­le Beratung zur Un­ter­stüt­zung der selb­stän­di­gen Er­werbs­tä­tig­keit steht Ihnen unser Team S in Stade zur Verfügung.
Bei Grün­dungs­vor­ha­ben wenden Sie sich direkt an Ihre Haupt­be­treu­ung. Diese stellt dann gerne einen Kontakt zum Team S her.

Noch ein Hinweis in Leis­tungs­an­ge­le­gen­hei­ten: Das Einkommen aus der Selb­stän­dig­keit wird auf die Bedarfe zum Le­bens­un­ter­halt an­ge­rech­net. Für die Er­mitt­lung des Ein­kom­mens aus selb­stän­di­ger Tätigkeit ist die so­ge­nann­te „Anlage EKS“ zu benutzen.