Bundestag und Bundesrat haben den ver­ein­fach­ten Zugang zur Grund­si­che­rung (Ar­beits­lo­sen­geld II) bis zum 31. März 2022 be­schlos­sen. Damit werden von den Job­cen­tern­wei­ter­hin die tat­säch­li­chen Kosten für Un­ter­kunft und Heizung über­nom­men.

Durch die "Ver­ord­nung zur Ver­län­ge­rung des Zeitraums für das ver­ein­fach­te Verfahren für den Zugang zu den Grund­si­che­rungs­sys­te­men und für den Mehr­be­darf für die ge­mein­schaft­li­che Mit­tags­ver­pfle­gung für Menschen mit Be­hin­de­run­gen aus Anlass der COVID-19-Pandemie" (VZVV) vom 10.03.2022 wurde der ver­ein­fach­te Zugang zur Grund­si­che­rung (Ar­beits­lo­sen­geld II) bis zum 31.12.2022 erneut ver­län­gert. Damit werden von den Job­cen­tern­ wei­ter­hin die tat­säch­li­chen Kosten für Un­ter­kunft und Heizung über­nom­men. Auch die Ver­mö­gens­prü­fung findet nur ein­ge­schränk­t statt.

Die Anträge zum ver­ein­fach­ten Zugang zur Grun­dsiche­rung und vieles weiteres mehr finden Sie unter jobcenter.digital.