Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 beschlossen. Damit werden von den Jobcenternweiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
Durch die "Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie" (VZVV) vom 10.03.2022 wurde der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31.12.2022 erneut verlängert. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auch die Vermögensprüfung findet nur eingeschränkt statt.
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