Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter Stade die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung dafür wird eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz sein.
Es besteht dann ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.
Eine kostenlose und digitale Sprachförderung bieten u.a. die Deutsche Welle über den Deutschtrainer sowie die Volkshochschulen über das Lernportal an.
pdf Flyer DW Deutschtrainer - Ukrainisch (593 KB)
pdf Flyer VHS Lernportal (2.51 MB)
Weitere Informationen zu Sprachförderangeboten finden Sie unter Netzwerke unter dem Punkt Migration.
Das Jobcenter unterstützt bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse und arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen.
Ein Dolmetscherservice in ukrainischer Sprache steht zur Verfügung, ebenso mehrsprachige Informationsflyer.
Eine Kurzinformation zum Arbeitslosengeld II sowie die Broschüre "einfach erklärt" in ukrainischer Sprache finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzinformation-arbeitslosengeld-ii-sozialgeld-ukrainisch_ba147425.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-einfach-erklaert-uk_ba147445.pdf
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hauptantrag – HA) sowie weitere wichtige Formulare für Ihre Familienangehörigen wie die Anlage KI für Kinder und die Anlage WEP für Partner finden Sie hier:
pdf
Hauptantrag
(1.86 MB)
pdf
Anlage WEP (weitere Person ab 15 Jahren)
(1.47 MB)
pdf
Anlage KI (Kind unter 15 Jahren)
(791 KB)
Diese und weitere Vordrucke sowie Merkblätter finden Sie zum Download auf unserer Website, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke auch an unseren Jobcenter-Standorten. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.
Den ausgefüllten Antragsunterlagen sollten Sie Kopien Ihrer Ausweisdokumente und Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde beifügen. Wichtig: Ihre Bankverbindungsdaten bitte nicht vergessen. Soweit noch nicht geschehen, richten Sie bitte ein „Basiskonto“ bei einer Bank oder Sparkasse ein. Mit Ihrer ukrainischen Identity-Card oder dem Reisepass ist dieses möglich. Die Leistungen werden von uns grundsätzlich bargeldlos gezahlt. Damit wir Sie krankenversichern können, legen Sie bitte eine Mitgliedsbescheinigung der von Ihnen gewählten Krankenkasse vor. Weitere Informationen zum Krankenkassenwahlrecht entnehmen Sie bitte dem folgenden Flyer:
pdf Information Krankenkassenwahlrecht (69 KB)
Für Kinder besteht in der Regel ein Anspruch auf Kindergeld. Das ist eine finanzielle Unterstützung, die die Versorgung von Kindern gewährleisten soll. Die wichtigsten Informationen zu dieser Leistung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der Familienkasse.
Darüber hinaus kann das Jobcenter für Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe erbringen. Mehr können Sie hier erfahren.