Bis zum 31. Mai 2022 gilt die be­ste­hen­de Regelung nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter Stade die ge­flüch­te­ten Menschen aus der Ukraine. Vor­aus­set­zung dafür wird eine Re­gis­trie­rung im Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter und die Vorlage einer aufgrund der Re­gis­trie­rung aus­ge­stell­ten Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung oder eines Auf­ent­halts­ti­tels nach § 24 Abs.1 Auf­ent­halts­ge­setz sein.

Es besteht dann ein Anspruch auf Leis­tun­gen zum Le­bens­un­ter­halt (inkl. Kran­ken­ver­si­che­rung), zudem können die Kosten für Un­ter­kunft und Heizung über­nom­men werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bo­ten, wie zum Beispiel Sprach­kur­sen, In­te­gra­ti­ons­kur­sen sowie Wei­ter­bil­dun­gen.

Eine kos­ten­lo­se und digitale Sprach­för­de­rung bieten u.a. die Deutsche Welle über den Deutsch­trai­ner sowie die Volks­hoch­schu­len über das Lern­por­tal an.

pdf Flyer DW Deutschtrainer - Ukrainisch (593 KB)

pdf Flyer VHS Lernportal (2.51 MB)

Weitere In­for­ma­tio­nen zu Sprach­för­der­an­ge­bo­ten finden Sie unter Netzwerke unter dem Punkt Migration.

Das Jobcenter un­ter­stützt bei der An­er­ken­nung der Be­rufs­ab­schlüs­se und arbeitet eng mit anderen Behörden zusammen.

Ein Dol­met­scher­ser­vice in ukrai­ni­scher Sprache steht zur Verfügung, ebenso mehr­spra­chi­ge In­for­ma­ti­ons­fly­er.

Eine Kurz­in­for­ma­ti­on zum Ar­beits­lo­sen­geld II sowie die Broschüre "einfach erklärt" in ukrai­ni­scher Sprache finden Sie hier: 

https://www.ar­beits­agen­tur.de/datei/kurz­in­for­ma­ti­on-ar­beits­lo­sen­geld-ii-so­zi­al­geld-ukrai­nisch_ba147425.pdf

https://www.ar­beits­agen­tur.de/datei/grund­si­che­rung-fuer-ar­beit­su­chen­de-einfach-erklaert-uk_ba147445.pdf

Die Be­an­tra­gung von Leis­tun­gen nach dem So­zi­al­ge­setz­buch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Den Antrag auf Ar­beits­lo­sen­geld II (Haupt­an­trag – HA) sowie weitere wichtige Formulare für Ihre Fa­mi­li­en­an­ge­hö­ri­gen wie die Anlage KI für Kinder und die Anlage WEP für Partner finden Sie hier:

  pdf Hauptantrag
(1.86 MB)
pdf Anlage WEP (weitere Person ab 15 Jahren) (1.47 MB)
pdf Anlage KI (Kind unter 15 Jahren) (791 KB)

Diese und weitere Vordrucke sowie Merk­blät­ter finden Sie zum Download auf unserer Website, in Pa­pier­form erhalten Sie die Vordrucke auch an unseren Jobcenter-Stand­or­ten. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an.

Den aus­ge­füll­ten An­trags­un­ter­la­gen sollten Sie Kopien Ihrer Aus­weis­do­ku­men­te und An­lauf­be­schei­ni­gung, Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung oder Auf­ent­halts­er­laub­nis der Aus­län­der­be­hör­de beifügen. Wichtig: Ihre Bank­ver­bin­dungs­da­ten bitte nicht vergessen. Soweit noch nicht geschehen, richten Sie bitte ein „Ba­sis­kon­to“ bei einer Bank oder Sparkasse ein. Mit Ihrer ukrai­ni­schen Identity-Card oder dem Reisepass ist dieses möglich. Die Leis­tun­gen werden von uns grund­sätz­lich bar­geld­los gezahlt. Damit wir Sie kran­ken­ver­si­chern können, legen Sie bitte eine Mit­glieds­be­schei­ni­gung der von Ihnen gewählten Kran­ken­kas­se vor. Weitere In­for­ma­tio­nen zum Kran­ken­kas­sen­wahl­recht entnehmen Sie bitte dem folgenden Flyer:

pdf Information Krankenkassenwahlrecht (69 KB)

Für Kinder besteht in der Regel ein Anspruch auf Kin­der­geld. Das ist eine fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung, die die Ver­sor­gung von Kindern ge­währ­leis­ten soll. Die wich­tigs­ten In­for­ma­tio­nen zu dieser Leistung sowie die er­for­der­li­chen An­trags­un­ter­la­gen finden Sie auf der In­ter­net­sei­te der Fa­mi­li­en­kas­se.

Darüber hinaus kann das Jobcenter für Kinder und Ju­gend­li­che Leis­tun­gen für Bildung und Teilhabe erbringen. Mehr können Sie hier erfahren.