Ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für persönliche Beratungsgespräche im Jobcenter.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für persönliche Beratungsgespräche im Jobcenter.
Für ein persönliches Beratungsgespräch im Dienstgebäude müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein. In der Regel, bekommen Sie eine schriftliche Einladung mit allen Informationen rund um Ihren Termin bei uns im Jobcenter. Sollten Sie Ihren Termin zur Vorsprache telefonisch vereinbart haben gilt ebenfalls die 3G-Regel.
Folgende Nachweise sind für das Betreten des Gebäudes erforderlich:
- Gültiges Impfzertifikat
oder
- Gültiger Genesenennachweis
oder
- Negativer Testnachweis einer offiziellen Teststelle
- Antigen/POC-Schnelltest: nicht älter als 24 Stunden oder
- PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden
Selbsttests sind nicht ausreichend!
Für Sie bedeutet dies, dass Sie nur unter Vorlage eines dieser genannten Nachweise das Jobcenter betreten dürfen.
Die Klärung Ihrer Anliegen und persönliche Vorsprachen sind weiterhin möglich.
Ihre Gesundheit und die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters hat höchste Priorität.
Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit ist für Sie weiterhin sichergestellt. Nutzen Sie gerne das Service-Center 04141 926 926 oder vereinbaren Sie einen Rückruftermin für Ihre Leistungsanliegen. Falls Sie Unterlagen einreichen möchten oder Veränderungen mitteilen wollen, nutzen Sie jobcenter.digital.
Viele Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anja Wode
Geschäftsführerin