Ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für per­sön­li­che Be­ra­tungs­ge­sprä­che im Jobcenter.

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 07.03.2022 gilt die 3G-Regel (getestet/ geimpft/ genesen) für per­sön­li­che Be­ra­tungs­ge­sprä­che im Jobcenter.

Für ein per­sön­li­ches Be­ra­tungs­ge­spräch im Dienst­ge­bäu­de müssen Sie geimpft, genesen oder getestet sein. In der Regel, bekommen Sie eine schrift­li­che Einladung mit allen In­for­ma­tio­nen rund um Ihren Termin bei uns im Jobcenter. Sollten Sie Ihren Termin zur Vor­spra­che te­le­fo­nisch ver­ein­bart haben gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Folgende Nachweise sind für das Betreten des Gebäudes er­for­der­lich:

  • Gültiges Impf­zer­ti­fi­kat

oder

  • Gültiger Ge­ne­se­nen­nach­weis

oder

  • Negativer Test­nach­weis einer of­fi­zi­el­len Test­stel­le
    - Antigen/POC-Schnell­test: nicht älter als 24 Stunden oder
    - PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden

Selbst­tests sind nicht aus­rei­chend!

Für Sie bedeutet dies, dass Sie nur unter Vorlage eines dieser genannten Nachweise das Jobcenter betreten dürfen.

Die Klärung Ihrer Anliegen und per­sön­li­che Vor­spra­chen sind weiterhin möglich.

Ihre Ge­sund­heit und die der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Job­cen­ters hat höchste Priorität.

Die te­le­fo­ni­sche und elek­tro­ni­sche Er­reich­bar­keit ist für Sie weiterhin si­cher­ge­stellt. Nutzen Sie gerne das Service-Center 04141 926 926 oder ver­ein­ba­ren Sie einen Rück­ruf­ter­min für Ihre Leis­tungs­an­lie­gen. Falls Sie Un­ter­la­gen ein­rei­chen möchten oder Ver­än­de­run­gen mitteilen wollen, nutzen Sie jobcenter.digital.

Viele Dank für Ihr Ver­ständ­nis und bleiben Sie gesund!

Mit freund­li­chen Grüßen

Dr. Anja Wode
Ge­schäfts­füh­re­rin