Zum 01.01.2022 werden die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) neu festgesetzt.
Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage von §§ 20, 23 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 20 Absatz 1a SGB II. In diesem Zusammenhang werden auch die regelbedarfsabhängigen Mehrbedarfe (§ 21 Abs. 2 bis 5 und 7 SGB II) angepasst, soweit sie nicht individuell festgesetzt worden sind.
Die Leistungsansprüche werden automatisch neu berechnet. Eine gesonderte Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich. Die Änderungsbescheide werden in den nächsten Wochen zugestellt.
Die neuen Werte sind hier zu finden.