- Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Die Leistungen bleiben grundsätzlich erhalten, allerdings gelten künftig neue Regeln für Leistungsbeziehende. - Schnellere Vermittlung in Arbeit
Die Aufnahme einer Beschäftigung steht wieder stärker im Vordergrund. Die Jobcenter sollen Leistungsberechtigte schneller in Arbeit vermitteln, Weiterbildungen und Qualifizierungen bleiben möglich, haben aber nicht mehr automatisch Vorrang. - Änderungen bei den Leistungsminderungen
Wer Termine ohne Entschuldigung versäumt oder vereinbarte Pflichten nicht einhält, muss mit stärkeren Folgen rechnen, wie zum Beispiel:
• Eine Minderung von 30 Prozent für einen Monat, wenn ein Termin nicht wahrgenommen wird
• Eine Minderung von 30 Prozent für drei Monate, wenn eine Maßnahme, ein Sprachkurs oder Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan nicht eingehalten werden
• Ein Anspruchsverlust, wenn eine tatsächlich mögliche Arbeit bewusst nicht aufgenommen wird
• Ein Anspruchsverlust, wenn drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt werden - Vermögensprüfung
Die bisherige Karenzzeit, während der Vermögen weitgehend geschützt war, entfällt.
Eigenes Vermögen wird künftig bereits zu Beginn des Leistungsbezugs stärker berücksichtigt. Die Freibeträge orientieren sich am Alter der leistungsberechtigten Person. - Unterkunftskosten werden stärker begrenzt
Kosten, die mehr als das 1,5-Fache der angemessenen Unterkunftskosten betragen, werden auch in der Karenzzeit nicht anerkannt. - Der Regelbedarf bleibt unverändert
Die Höhe der Regelbedarfe bleibt unverändert. Es gelten weiterhin die bisherigen Regelbedarfe. - Haftung für Arbeitgeber
Neu ist eine Regelung für Arbeitgeber:
Wenn eine Beschäftigung nicht richtig, nicht vollständig oder nur zum Schein angemeldet wird, können Arbeitgeber für Leistungen haften, die dadurch zu Unrecht bezogen wurden.