Im vergangenen Jahr waren die Beträge noch deutlich gestiegen, zum 01.01.2025 bleibt die Höhe des Bürgergeldes unverändert. Das ist das Ergebnis der diesjährigen, gesetzlich vorgegebenen Fortschreibung der Regelbedarfsstufen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die geltenden Regelbedarfe können Sie hier finden.
Die geltenden Schulbedarfe sind hier zu finden.