Zum 01.12.2021 traten die we­sent­li­chen Neue­run­gen des „Gesetzes zur Fort­ent­wick­lung des Rechts des Pfän­dungs­schutz­kon­tos und zur Änderung von Vor­schrif­ten des Pfän­dungs­schut­zes“ in Kraft.

Der Ge­setz­ge­ber ist mit der Ge­set­zes­no­vel­le dazu über­ge­gan­gen, die we­sent­li­chen Re­ge­lun­gen zum Pfän­dungs­schutz­kon­to in der Zi­vil­pro­zess­ord­nung (ZPO) zu verorten. Die Re­ge­lun­gen zum Pfän­dungs­schutz­kon­to wurden nicht nur erweitert, sondern nahezu gänzlich neu struk­tu­riert.

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