Zum 01.12.2021 traten die wesentlichen Neuerungen des „Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes“ in Kraft.
Der Gesetzgeber ist mit der Gesetzesnovelle dazu übergegangen, die wesentlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto in der Zivilprozessordnung (ZPO) zu verorten. Die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto wurden nicht nur erweitert, sondern nahezu gänzlich neu strukturiert.
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