Die zweite Stufe des Bür­ger­geld­ge­set­zes ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Die wich­tigs­ten Ge­set­zes­än­de­run­gen stellen wir Ihnen hier kurz vor:

Die zweite Stufe des Bür­ger­geld­ge­set­zes ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Die wich­tigs­ten Ge­set­zes­än­de­run­gen stellen wir Ihnen hier kurz vor:

Die Frei­be­trä­ge für alle Er­werbs­tä­ti­gen werden erhöht. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden.

Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler- und Stu­den­ten­jobs und aus einer be­ruf­li­chen Aus­bil­dung genauso wie Bun­des­frei­wil­li­gen- und FSJ-dienst­leis­ten­de bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schü­ler­jobs in den Ferien bleibt gänzlich un­be­rück­sich­tigt. Eh­ren­amt­li­che können jährlich bis zu 3.000 Euro der Auf­wands­ent­schä­di­gung behalten.

Der Ko­ope­ra­ti­ons­plan ersetzt die Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung.

Der Ko­ope­ra­ti­ons­plan wird ohne Rechts­fol­gen erstellt und wird nur im bei­der­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men erstellt. Sollte es dennoch zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten kommen kann das neue Schlich­tungs­ver­fah­ren wei­ter­hel­fen. Beispiel, Sie möchten eine be­ruf­li­che Wei­ter­bil­dung machen, aber Ihr Berater möchte dies nicht fördern. Dann können Sie das Schlich­tungs­ver­fah­ren nutzen. Weitere In­for­ma­tio­nen werden Sie von Ihrem Berater erhalten.

Bür­ger­geld­be­zie­hen­de können die ganz­heit­li­che Betreuung/Coaching als neues Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auf­su­chend, aus­bil­dungs- oder be­schäf­ti­gungs­be­glei­tend erfolgen.

Wer eine Wei­ter­bil­dung mit Abschluss in Angriff nimmt, bekommt für er­folg­rei­che Zwischen - und Ab­schluss­prü­fun­gen eine Wei­ter­bil­dungs­prä­mie. Zu­sätz­lich gibt es ein mo­nat­li­ches Wei­ter­bil­dungs­geld in Höhe von 150 Euro.

Für andere Maßnahmen, die für eine nach­hal­ti­ge In­te­gra­ti­on besonders wichtig sind, gibt es einen mo­nat­li­chen Bür­ger­geld­bo­nus von 75 Euro.